Wenn keine Abnahme erfolgte haben Sie das Recht auf Neu Erstellung. Ich würde Ihn per Einschreiben (Briefkasten) mit Frist Setzung ( mindest 14 Tagen) zur Behebung der Mängel auffordern. Die Rechnung kürzen richtet sich nach der Größe der Dusche zu den Mängeln. Sollte keine Reaktion erfolgen würde ich ein Angebot für die Beseitigung der Mängel von einem anderen Fliesenleger einholen und danach Ihm androhen (wieder per Einschreiben) diese Mängelbeseitigung Ihm von der Rechnung abzuziehen. Ansonsten bleibt nur eine Klage.
Hilfreiche Antwort
Mein Fliesenleger hat nicht gut gearbeitet. Eine Wand in der Dusche ist wellig. Die kalibrierten Fliesen weisen stellenweise Überzahn auf, was durch die schmalen Fugen nicht gut aussieht.
Die Abschlussleisten stehen teilweise über. Einige Fliesen im Sichtbereich haben unruhige Schnittkanten. Im Fußbodenbereich sind einige Fliesen mit starkem Überzahn verlegt.
Eine Abnahme der Baustelle gab es nicht. Der Aufforderung zur Mängelbeseitigung ist der Fliesenleger nicht nachgekommen.
Um wie viel Prozent kann ich die Rechnung kürzen?
Badezimmer Fliesen