Mit einer geeigneten Wanddurchführung und Einhaltung der maximalen Längen der Verbindungsleitung ist dieses grundsätzlich möglich.
Hilfreiche Antwort
Wir bauen ein Einfamilienhaus mit einer Einliegerwohnung. Es sollen Kaminöfen in der Einliegerwohnung und in dem Haus aufgestellt werden. Die Wohnung ist mit einer Schallschutz Wand (keine Doppelwand) aus 24-er KS-Steinen 2-DF an das Haus eingebunden. Geplant wurde vom Architekten, dass es ein doppelt zügiger Kamin in der Hälfte des Hauses aufgebaut werden soll. Der Kaminofen, der in der Einliegerwohnung steht soll dann mit einem Rohr durch die Wand in den Kamin, der sich im Haus befindet verbunden werden.
Meine Frage: geht sowas, oder ist sowas erlaubt?
Danke im Voraus für Ihre Mühe.
Kamin / Ofen