Hallo,
da bei einer Photovoltaikanlage mit Überschusseinspeisung ein Zweirichtungszähler benötigt wird, darf der alte nicht bleiben.
Aber Sie dürfen sich den neuen Zweirichtungszähler selber beschaffen, natürlich geeicht.
Sonnige Grüße
Clen Solar GbR
Enrico Heymann
Der Energieversorger verlangt von mir, dass ein Zweirichtungszähler eingebaut wird. Ein Einspeisezähler, den ich selbst (geeicht) beschaffen habe, ist nicht erlaubt. Stimmt das?
Herr M. 18.08.2016Photovoltaik