Folgenden Zuschuß gibt es fast immer:
Der hydraulische Abgleich wird mit 30% bezuschusst, in diesem Fall dann auch die witterungsgeführte Regelung und eventuell zu verbauende Pumpen. Diesen Antrag würden wir für Sie erstellen.
Diesen Zuschuß gibt es nur im 1-2 Familienhaus. Egal ob selbstgenutzt oder vernmietet.
Für den Restbetrag gibt es einen Zuschuß von 15% von der KFW Bank, der durch einen von der KFW zugelassenen Energieberater beantragt werden muß. ( Wenn Sie keinen haben, können wir Ihnen einen empfehlen. Die Kosten betragen in diesem Fall 185,-€.) Die Kosten für den Energieberater werden auch mit 15% bezuschusst.
Falls Sie am Heizsystem etwas ändern möchten, z.B. neue Heízkörper oder neue Rohrleitungen etc. werden diese Investitionen auch mit 15% von der KFW bezuschusst.
Wir beabsichtigen in 4-5 Monaten eine neue Gasbrennwertheizung im Austausch gegen eine 30 Jahre alte Heizung anzuschaffen. Ein hydraulischer Abgleich an allen Heizkörperventilen ist vorgesehen. Frage: Welche Zuschüsse sind möglich und welche weiteren Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Herr H. bei Mülheim an der Ruhr, 03.02.2019Gasheizung
richtig, es sind ca. 19 Stck.