Manche Gemeinden reagieren mittlerweile sensibel auf geplante Errichtungen großer Solarparks, vor allem wenn schon bereits mehrere Solarparks im Gemeindegebiet vorhanden sind. Es empfiehlt sich vorab das Gespräch mit der Gemeinde zu suchen um eventuelle Bedenken zu erfahren. Möglicherweise kann das Vorhaben auch als Bauvoranfrage in der Gemeinderatssitzung behandelt werden. Unabhängig vom Argument zur Beeinträchtigung des Landschaftsbildes (emotional) können eventuelle Bedenken vielleicht mit einem Blendgutachten ausgeräumt werden. Ein Blendgutachten wird wahrscheinlich auch Bestandteil des Genehmigungsverfahren sein. Viel Erfolg bei Ihrer weiteren Planung!
Hilfreiche Antwort
Ist eine 9,9MW PV-Freiflächenanlage genehmigungsfähig?
Bebauungsplan müsste erstellt werden.
Wenn man über die Anlage hinweg sieht ist in 400-500m Entfernung ein Denkmal zu sehen.
Photovoltaik