Die Aufmaßregeln der VOB werden nur dann angewandt, wenn diese ausdrücklich (oder die VOB als ganzes) vereinbart werden. Ist grundsätzlich nur die Ausführung vereinbart, so sind die Aufmaßregeln nicht vereinbart.
Hilfreiche AntwortWird die Berechnung der Wandfläche nach VOB auch für Entfernen der Tapeten angewandt?
Frau S. bei Telgte, 08.03.2019Tapezierarbeiten