ich würde den Spieß umdrehen und von Finanzamt verlangen, dass sie den angeblichen Eigenverbrauch beweisen sollen. Bei Volleinspeisung ist PV-Anlage anders geklemmt, somit ist der Eigenverbrauch von PV-Anlage gar nicht möglich. Sollen sie (Finanzamt) ein Sachverständiger schicken, damit er den das beweisen kann. Wenn Finanzamt keine andere Probleme hat.... Schlimm.
Hilfreiche AntwortIch habe 2007 eine Photovoltaikanlage (4,3 kWp) installiert. Ich habe nur eingespeist. Vor Jahren hat mir das Finanzamt Eigenverbrauch unterstellt. Ein Mitarbeiter meines Netzbetreibers hat daraufhin mit dem Finanzamt telefoniert und die Sachlage erklärt. Offensichtlich (so hat es mir der Mitarbeiter später erklärt) war es zu diesem Zeitpunkt gemäß EEG gar nicht möglich Eigenverbrauch zu machen. Nun 2019 bekomme ich eine Steuerprüfung und der Mitarbeiter des FA kommt wieder mit dem Thema daher. Was kann ich tun? Ich habe NIE Eigenverbrauch gemacht und finde aber auch nirgends wo Informationen, die den Eigenverbrauch zu dieser Zeit als nicht zulässig erklären. Können Sie mir weiterhelfen?
Herr R. bei Ulm, 15.03.2019Photovoltaik