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Pv-Anlage von 2007 - Finanzamt unterstellt Eigenverbrauch

Ich habe 2007 eine Photovoltaikanlage (4,3 kWp) installiert. Ich habe nur eingespeist. Vor Jahren hat mir das Finanzamt Eigenverbrauch unterstellt. Ein Mitarbeiter meines Netzbetreibers hat daraufhin mit dem Finanzamt telefoniert und die Sachlage erklärt. Offensichtlich (so hat es mir der Mitarbeiter später erklärt) war es zu diesem Zeitpunkt gemäß EEG gar nicht möglich Eigenverbrauch zu machen. Nun 2019 bekomme ich eine Steuerprüfung und der Mitarbeiter des FA kommt wieder mit dem Thema daher. Was kann ich tun? Ich habe NIE Eigenverbrauch gemacht und finde aber auch nirgends wo Informationen, die den Eigenverbrauch zu dieser Zeit als nicht zulässig erklären. Können Sie mir weiterhelfen?

Herr R. bei Ulm, 15.03.2019

Photovoltaik

ich würde den Spieß umdrehen und von Finanzamt verlangen, dass sie den angeblichen Eigenverbrauch beweisen sollen. Bei Volleinspeisung ist PV-Anlage anders geklemmt, somit ist der Eigenverbrauch von PV-Anlage gar nicht möglich. Sollen sie (Finanzamt) ein Sachverständiger schicken, damit er den das beweisen kann. Wenn Finanzamt keine andere Probleme hat.... Schlimm.

5 Hilfreiche Antwort

So, wie es Ihnen der Mitarbeiter des Netzbetreibers erklärt hat, ist es auch richtig. Anlagen die 2007 an´s Netz gegangen sind, waren ausschliesslich Volleinspeise-Anlagen. Das ist auch ganz einfach daran zu erkenne, dass Sie garantiert für Ihre Einspeisung einen eigenen Einspeisezähler haben und die Anlage parallel zum Hausnetz und nicht im gezählten Bereich angeschlossen ist. Das Thema Eigenverbrauch kam erst ab 2009 auf. Sie können also der Prüfung gelassen entgegensehen. Ich würde dem Finanz u.a. diesen Link senden https://www.solarwirtschaft.de/fileadmin/content_files/Merkbl_Direktverbr_0710.pdf und dem Beamten eine Fachschulung nahelegen! ;-)

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