Eine solche Aussage kann ich der AR 4105 nicht entnehmen. Der Netzanschluß ist im Abs. 5 geregelt.
Hilfreiche Antwort
Ich besitze ein Fachwerkhaus, welches als Einzeldenkmal eingestuft ist. Die Denkmalschutzbehörde erlaubt keine PV Anlage auf dem Dach des Gebäudes. Auf dem gleichen Flurstück steht das neue Haus meines Sohnes in 50m Entfernung. Der Plan ist, die PV Anlage auf das Hausdach meines Sohnes zu montieren und die Einspeisung über den Zähler in meinem Fachwerkhaus zu machen.
Das wird vom lokalen Stromversorger abgelehnt. Wenn beide Häuser einen eigenen Stromanschluss haben, müsste der Anschluss zwingend am Zähler im Gebäude erfolgen, auf dem die Anlage montiert ist. Ich soll den Stromanschluss vom Fachwerkhaus in das neue Haus verlegen.
Abgesehen von den Zusatzkosten ist es umständlich und mein Zähler würde sich in einem anderen Haus befinden, wo ich nicht jederzeit Zugriff hätte.
Es geht um eine kleine PV Anlage. Der lokale Versorger Osthessen-Netz begründet die Ablehnung mit der VDE-AR-N-4105. Gibt es da einen Ausweg oder Ausnahmen?
Photovoltaik