Ich gehe davon aus das die Wohnungseingangstür in einen notwendigen Flur (Erster Rettungsweg) ist.
Daher muss bei einem Austausch der Tür die neue Türen die Vorgabe T30RS erfüllen. Zumal das genannte
Wohnhaus mit 17 Etagen unter die Hochhausrichtlinie gemäß der Landesbauordnung Baden Württemberg fällt.
Den Austausch der Türen sollten die Eigentümer schon in eigenem Interesse machen. Denn es schützt den
Rettungsweg vor Flammen und Rauch.
Ich komme aus Baden-Württemberg und wohne in einem Mehrfamilienhaus mit 17 Etagen. Unsere Hausverwaltung möchte, das jeder Eigentümer seine Wohnungsabschlußtüre erneuern lässt. Diese soll die Vorgaben T30RS erfüllen. Die Original-Türen aus dem Jahre 1966 haben laut der Verwaltung einen Bestandschutz. Alle weiteren Türen die im laufe der Jahre gewechselt wurden, sollten nach Brandschutzrichtlinien erneuert werden. Ist die Anforderung der Verwaltung korrekt? Ist der Wechsel laut Brandschutzrichtlinie wirklich erforderlich?
Herr M. 21.05.2019Energieberater Architekt Türen