Sofern sie für ihre Wärmepumpe bei der erstmaligen Installation einen Bafa-Zuschuss erhalten haben, können sie die Wärmepumpe nur wieder durch das Bafa fördern lassen wenn diese mind. 7 Jahre in Betrieb war. Als Inbetriebnahme gilt die Bestätigung durch den Heizungsbauer. Offensichtlich überschneidet sich das bei ihnen etwas. Sie müssen den Bafa-Antrag nach der Installation der neuen WP beim Bafa innerhalb 9 Monaten einreichen. Vielleicht können sie das in Absprache mit ihrem Heizungsinstallateur (9 Monate) etwas steuern.
Sie können das auch auf der Bafa-Seite unter "Heizen mit erneuerbaren Energien - Wärmepumpen - häufig gestellte Fragen - Fragen zu Wärmepumpe" (letzte Frage) entnehmen.
Wir haben eine Wasser-Wärmepumpe, die nun 5 Jahre nach Inbetriebnahme defekt ist. Eingebaut wurde sie schon 2009, in Betrieb genommen erst 2011. Nun ist der Verdampfer undicht und darf nicht mehr betrieben werden. Gibt es beim Kauf einer neuen Wärmepumpe die Möglichkeit eine weitere Förderung zu beantragen?
Frau B. bei Selb, 02.10.2016Wärmepumpe Energieberater Fördermittelberatung