Eine PV-Anlage hat immer einen Betreiber. Das kann eine GbR aus allen Mitgliedern der Baugruppe sein, aber eher nicht die Baugruppe selbst. Die Baugruppe wird nach Abschluss des Baus in der Regel aufgelöst während die PV-Anlage weiterhin betrieben werden will. Wenn die Baugruppe durch eine WEG abgelöst werden sollte, dann kann auch die WEG die PV-Anlage nicht betreiben da sie nicht gewerblich tätig werden kann.
Die Bewohner der Anlage beziehen Strom vom Betreiber der PV-Anlage, entweder nur PV-Strom oder aber den gesamten Strombedarf. Dazu muss ein separater Stromliefervertrag abgeschlossen werden, Abrechnung über die Nebenkosten ist nicht möglich.
Steuerlich ist die Stromproduktion ein Gewerbe das auf evtl. Gewinne Einkommen- oder Gewerbesteuer abführen muss. Dazu kommt in der Regel die Umsatzsteuer. Auf die Stromlieferung an die Bewohner muss die volle EEG-Umlage von 6,405 ct/kWh.
Für den intern gelieferten Strom gibt es den Mieterstromzuschlag von ca. 2 ct/kWh, ansonsten kommt noch eine Förderung über KfW 40Plus in Frage. Aufgrund der Abgabenkonstellation ist es fraglich ob sich eine Batterie rechnet.
Werbung in eigener Sache: Mieterstromprojekte sind unser Spezialgebiet. Gerne beraten wir Ihre Baugruppe und können auch als Dienstleister beim Betrieb tätig werden oder die ganze Anlage im Auftrag der Bewohner betreiben. Dann müssen die Bewohner nicht zum Energieversorger werden.
Viele Grüße,
Bernd Frey
Wir sind eine Baugruppe von 12 Parteien und planen einen Wohnkomplex mit 13 Wohnungen zu bauen.
Unser Zeil ist es ein eine Photovoltaikanlage mit Stromspeicher einzubauen. Es soll der produzierte Strom gespeichert werden und von allen Parteien der Baugruppe verbraucht werden.
1) Gibt es eine steuerlich-rechtlichere-technische Lösung eine solche Anlage für mehrere Parteien zu installieren?
2) Wie kann dieser selbst produzierte Strom gerecht an alle verteilt werden?
3) Müssen Steuern für den selbst produzierten Strom gezahlt werden?
4) Gibt es Fördermittel für ein solches Projekt?
Photovoltaik