Das Austauschen von alten Elektro-Nachtspeicherheizungen ist bezüglich des Energieverbrauchs klar eine energetische Verbesserung. Der Primärenergiefaktor für Strom ist höher als der für Gas. Allerdings wird der Energieträger Gas als fossiler Brennstoff eingeordnet.
Soweit mir bekannt, wird das auswechseln dieser Nachtspeicher nicht mehr finanziell durch den Bund gefördert.
In unseren Reihenhäusern soll die E-Heizung mit Nachtspeicherfunktion (aus den 90ern) durch eine Gasheizung ersetzt werden.
Gilt dies als Modernisierung im rechtlichen Sinne?
Gasheizung Energieberater