So wie mir bekannt ist brauchen Sie eine Nutzungsänderung (wenn die Fläche jetzt Landwirtschaftlich genutzt wird ) Die ist zu beantragen beim Landwirtschaftsamt, vorausgesetzt die Fläche ist Ihr Eigentum. zudem brauchen Sie eine Baurechtliche Genehmigung (kommt wieder auf das Bundesland an ?)
Also man darf die Sache nicht Pauschalisieren man muss einiges Beachten ! aber gerne helfe ich Ihnen weiter wenn ich kann. Doch dazu müsste ich wissen wie die Fläche derzeit genutzt wird und in welchem Bundesland das ist.
Ich habe folgendes gelesen: " Wurde für die anvisierte Freifläche bislang kein Bebauungsplan erstellt, greift für Flächen außerhalb einer Stadt oder Gemeinde § 35 des Baugesetzbuchs. Dieser unterscheidet im "Außenbereich" zwischen einer privilegierten Nutzung (z.B. Viehzucht) und einer nicht privilegierten Nutzung. Photovoltaik Großanlagen fallen unter die Kategorie "nicht privilegiert". Sie benötigen deshalb in jedem Fall einen Bebauungsplan als "Sondernutzung". Dieser durchläuft den gesamten Verfahrensprozeß."
Ich habe vor eine Solaranlage zu errichten und den Strom jedoch nicht einzuspeisen sondern selbst zu nutzen. Bedeutet es, dass trotzdem auf privilegierten Flächen eine solche Anlage errichten darf? Dass es auf diesen lediglich keine Einspeisevergütung gibt, da man sicher keine Baugenehmigung bekommt?
Photovoltaik