Die 60% beziehen sich auf auf den Anteil der Nennleistung der PV- Anlage (nicht Jahressumme der kWh) der am Netzverknüpfungspunkt maximal anliegen darf, wenn man an dem Speicherförderungsprogramm der kfw teilnehmen will. Dies ist meiner Kenntnis nach gerade ausgeschöpft. Bei reinen Inselanlagen, die nicht in das Netz einspeisen entfällt nicht nur die Leistungsbegrenzung, sondern auch viele sonstige Steuer- und Netzanmeldungsformalitäten.
Hilfreiche AntwortFrage zur Leistungsbegrenzung: Bedeutet das, dass max. 60% der von der PV-Anlage erzeugten Energie (Gesamtjahresmenge) in das Netz eingespeist werde darf?
Herr V. bei Scheinfeld, 17.10.2016Photovoltaik