Handelt es sich um eine Reihenhaus bzw. eine Doppelhaushalte?
Wenn ja, müssen Sie die Gesetzeslage beachten. Normalerweise sagt die Brandschutzverordnug, dass man einen Abstand von 1,25 m zur Brandschutzmauer halten muss. Das ist in der Regel eben die Trennwand (kommune Wand) zwischen den Gebäuden. Allerdings hat sich da in der Vergangenheit quasi KEINER daran gehalten (sowohl bei PV als auch bei Solarthermie) und es hat auch niemand geahndet. Tatsache ist auch, dass das von Gemeinde zu Gemeine verschieden ist. Viele gemeinden haben dazu gar keine Meinung und auch keine Vorschriften... d.h. aber im Umkehrschluss, dass dann IMMER die gesetzliche Gebäudeschutzverordnung noch übergreifend gelten würde. Im Brandfall kann das dann blöde laufen.
Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde vorab. Wenn Sie auf der sicheren Seite sein wollen, halten Sie einfach die 1,25m zur Nachbardachfläche ein.
Wir überlegen uns eine Photovoltaik/ Solarthermie aufs Dach zu bauen - können Sie mir sagen, wie nah man an die Grenze zum Nachbarn gehen kann, es handelt sich um ein Reihenhaus aus den 60er Jahren, welches durch 24er Kommunwand vom Nachbarn getrennt ist. Muss ich aus Brandschutzgrünen einen Abstand einhalten?
Frau R. bei München, 20.09.2019Photovoltaik