Eine Pflicht für Schneefanggitter gibt es grundsätzlich nicht.
In Einzelfällen, wie z.B. Vorschriften innerhalb einer Gemeinde/Stadt (besonders in den Bergregionen), kann dies aber schon mal vorkommen. Im ortsansäßigen Bauamt kann dies aber schnell und einfach erfragt werden.
Grundsätzlich aber gilt:
Hausbesitzer sind dazu verpflichtet Maßnahmen zum Schutz vor Dachlawinen zu ergreifen wenn es die Umstände erfordern. Denn, falls sich eine Schneelawine von Ihrem Dach lösen sollte und dadurch etwas zu Schaden kommt, ist der Hausbesitzer dafür haftbar zu machen. Bei einem beschädigten Auto kann das schon mal teuer werden, ist aber bei weitem nicht so schlimm als wenn zum Beispiel ein Kind unter den schweren und harten Schneemassen begraben wird.
Falls Schneefanggitter montiert werden sollen, rate ich dringend zu einer Fachfirma. Denn wenn diese nicht fachgerecht und vorschriftsmäßig verbaut wurden und dadurch ein Schaden entsteht, ist wiederum der Hausbesitzer haftbar zu machen.
Meine persönliche Meinung: Lieber Schneefanggitter als keine. Sicher ist sicher egal wie schräg/steil das Dach ist.
Ab welcher Dachschräge sind Schneegitter vorschriftsmäßig anzubringen?
Herr H. bei München, 19.10.2016Dach