Hallo, der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister ist für die technischen Vorraussetzungen zum Betrieb einer Feuerstätte verantwortlich. Deshalb ist er generell zu einem neuen Projekt hinzuzuziehen. Erst fragen ... Wünsche äußern .... Machbarkeit prüfen lassen.... und erst nach Freigabe Projekt beginnen und nach Fertigstellung abnehmen lassen.
Bitte aus Sicherheitsgründen immer diese Reihenfolge einhalten. Ohne Abnahme vom Bezirksschornsteinfegermeister besteht kein Versicherungsschutz !!!
Gruß Meisterbetrieb Manfred Ehmann
Kann der Schornsteinfeger bei der Abnahme eines Pelletofens, hier der Olsberg-Levana, eine Unterlegplatte verlangen?
Herr F. bei Warstein, 25.10.2019Pelletheizung Kamin / Ofen