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PV-Anlagen auf zwei Dachseiten - 1 oder 2 Anlagen

Wenn ich auf dem Haus meiner Mutter 10 kW anbringe für meinen Verbrauch und meine Mutter auf der anderen Dachseite 10 kW für ihren Verbrauch gilt das dann als 20 kW Anlage oder einzeln je 10 kW?

Herr W. bei Stuttgart, 31.10.2019

Photovoltaik

Hallo Fragesteller, wenn beide Anlagen am gleichen Hausanschluß des Energieversorgers und zum gleichen Anschluß angeschlossen sind,
gelten diese beide Anlagen Vergütungstechnisch als eine Anlage. Die erstangemeldete Anlage bekommt den Einspeisepreis bis 10kWp, die zweite ab 10 kWp. Auch die EEG Umlage wird so verteilt.

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Wenn die beiden Anlagen innerhalb von 12 Kalendermonaten errichtet werden, dann werden sie zur Berechnung der Einspeisevergütung zu einer 20 kW Anlage zusammengefasst. Werden beide Anlagen von unterschiedlichen Betreibern betrieben, dann fällt für beide Anlagen keine EEG-Umlage an wenn die Leistung jeweils unter 10 kW liegt. Voraussetzung ist dass beide Anlagen an getrennten Zählern angeschlossen sind. Quelle: https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/sites/default/files/Empfehlung_2014_31.pdf Punkt 54.

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