Hallo Fragesteller, wenn beide Anlagen am gleichen Hausanschluß des Energieversorgers und zum gleichen Anschluß angeschlossen sind,
gelten diese beide Anlagen Vergütungstechnisch als eine Anlage. Die erstangemeldete Anlage bekommt den Einspeisepreis bis 10kWp, die zweite ab 10 kWp. Auch die EEG Umlage wird so verteilt.
Wenn ich auf dem Haus meiner Mutter 10 kW anbringe für meinen Verbrauch und meine Mutter auf der anderen Dachseite 10 kW für ihren Verbrauch gilt das dann als 20 kW Anlage oder einzeln je 10 kW?
Herr W. bei Stuttgart, 31.10.2019Photovoltaik