Es gibt das KFW Programm 430, das bei energetischen Einzelmaßnahmen 10 % der förderfähigen Kosten, bzw. bis zu 5.000 Euro für jede Wohneinheit erstattet. Wird das gesamte Gebäude energetisch optimiert, so kann die Förderung der KfW sogar bis zu 30 Prozent betragen.
Der zinsgünstige KfW-Kredit (Programm 151/152) ist bei Einzelmaßnahmen für einen Betrag von bis zu 3.750 Euro pro Wohneinheit und bis zu 7,5 Prozent Tilgungszuschuss möglich. Bei ganzheitlichen Sanierungen sind sogar bis zu 27.500 Euro pro Wohneinheit und bis zu 27,5 Prozent Tilgungszuschuss bei einer KfW-Förderung drin.
Ich möchte gerne meine alten Kellerfenster austauschen gegen neue druckwasserdichte Kellerfenster ggf. RC2 Fenster als 3fach Verglasung. Werden diese Kosten gefördert? Der Keller muss nicht saniert werden. Gilt die Förderung auch innerhalb einer WEG mit mehreren Eigentümern? Wo kann ich dies genau nachlesen bzw. wo beantragen?
Herr S. bei Augsburg, 07.11.2019Fenster