Es gibt zu diesem Thema eine Studie vom Fraunhofer-Institut, das von der E-Control herausgegeben wurde. Speziell ist hier bzgl. der gestellten Frage der Punkt: "2.5 Verbindung von Kleinst-PV-Anlagen mit elektrischen Anlagen" zu beachten. Die Konklusion der Gutachter lautet: Aus Sicht der Gutachter führt die Verknüpfung von Kleinst-PV-Anlagen als elektrische Betriebsmittel mit der Hausinstallation weder zu einer wesentlichen Änderung der elektrischen Anlage noch zu einer wesentlichen Erweiterung. Selbst wenn ein KPV im Fehlerfall den Zusatzschutz beeinträchtigen kann, so sind davon die Schutzmaßnahmen gegen direktes oder bei indirektem Berühren nicht beeinträchtigt. ---- Die komplete Studie findet man unter: https://www.e-control.at/documents/1785851/1811582/E-Control-Studie-KleinstPV.pdf
Hilfreiche AntwortWenn ich in eine Steckdose einspeise, so mache ich dies ja hinter der davor liegenden Schutzmaßnahme (RCD). Wie wird sichergestellt, daß ein Fehlerstrom nicht durch das PV-Modul ausgeglichen wird und dadurch die Schutzmaßnahme ausgehebelt wird?
Herr F. bei Graz, 28.11.2019Photovoltaik Elektriker