Nein, Fördergelder müssen vorher beantragt werden.
Der Staat beteiligt sich aber mit 20 % an den Lohnkosten. Rechnung bei der Steuererklärung einreichen. Lohnkosten müssen extra ausgewiesen sein.
Vom Steuerberater zusätzlich prüfen lassen, vielleicht können Sie eventuell auch noch die Fenster in irgendeiner Form steuerlich geltend machen.
Das hängt aber von Ihrem persönlichen Einzelfall ab.
Mit freundlichen Grüßen
Protif Fensterbetreuung GmbH
Ich habe 1 neue Haustür und 2 Fenster durch eine Firma einbauen lassen. Rechnung ist bezahlt. Bekomme ich da noch einen Zuschuss und an wen muss ich mich wenden?
Herr B. bei Edewecht, 04.11.2016Fenster Türen