Hallo,
es ist schwer die Sachlage zu beurteilen ohne zumindest Bilder gesehen zu haben.
Diese Aussage treffe ich aus diesem Grund unter Vorbehalt:
Gehe ich von Ihrer Beschreibung aus, würde ich Ihrem Fenster-Lieferanten eine Frist zur Mängelbehebung setzen.
Überpinseln ist OK, wenn man danach aus einem Meter Entfernung keinen Unterschied mehr erkennen kann.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Westermann
Wir haben gerade unsere Fenster erneuern lassen. Mit der Wahl unserer (Holz-Aluminium) Fenster sind wir grundsätzlich sehr zufrieden. Lediglich an zwei Fenstern haben sich Fragen ergeben.
1. Ein Fenster inkl. Rolladenkasten ist anscheinend etwas zu groß gemessen worden und passte nicht in die vorhandene Öffnung nach dem Ausbau des alten Fenster. Der Fensterbauer wollte daraufhin den Sturz etwas einkürzen, was wir ihm nach Rücksrpache mit dem Statiker untersagt haben. Daraufhin hat der Fensterbau die 'Abtropfleiste' unter dem Fenster (bei den anderen Fenstern ca. 1 cm Luft unter dem Alu-Blendrahmen) mit dem Ergebnis gekürzt, dass nun zwischen Belendrahmen und Leiste keine Luft mehr ist (knirsch aufgesetzt, max. 1 mm). => Kann Schwitzwasser so noch sicher ablaufen? Zudem ist der Rolladenkasten oberhalb / hinten etwas eingekürzt worden; der gesamte Kasten ist nun diretk eingeschäumt worden, so dass die Rollade durch den Druck von oben klemmt und nicht herausfährt.
Wie sollen wir mit der Situation umgehgen? Welche Nachbesserungsmöglichkeiten gibt es hier, oder muss ggfs. das Fenster neu hergestellt werden (was nicht unser Ziel ist)?
An anderer Stelle haben wir nach diesem Vorfall die Brüstung etwas tiefer gesetzt, was hier nicht so einfach wäre, da ein benachbartes Fenster auf gleicher Brüstungshöhe sitzt.
2. Ein doppelflügeliges Türelement ist schief eingesetzt worden. An der Aussenwand zum vorhandenen Klinker haben wir eine Differenz von 1,5 cm (von linker, schmaler Fuge zu rechter, breiter Fuge); innen spiegelt sich das Bild wieder, da die linke Laibung hier rund 9,5 cm misst, die rechte Laibung dagegen deutlich schmaler ausfällt (7 cm; Man sieht die Schiefe auch auf dem Fussboden). Grundsätzlich scheint eine Differenz in der Mauerstärke vorzuliegen (1 cm), aber dass das Fenster auf beiden seiten (Außen und Innen) nicht passt, finde ich sehr unschön. => Gibt es hier Richtlinien oder Toleranzen, die eingehalten werden müssen?
Wir möchten gerne, dass das Element ausgebaut und gerade eingesetzt wird, ist das verhältnismäßig?
Zudem noch ein dritter Punkt:
Auf einer Rolladenführungsschiene ist die farbige Beschichtung auf ca. einem Drittel der Frontkante nicht durchgängig. Wir würden daher gerne die gesamte Schiene tauschen. Der Fenterbauer hat dagegen vorgeschlagen eine Farbflasche zu besorgen und den Punkt zu pinseln. => Ist das OK?
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