Da es sich um einen NT Kessel G205 / HS3220 mit M004 handelt, muss dieser nicht getauscht werden. Die EnEV 2014 schreibt in §10 eine Austauschpflicht für viele 30 Jahre alte Ölheizungen oder Gasheizungen vor. Die Austauschpflicht gilt für Heizungen mit einem Konstanttemperatur-Kessel und einer Nennleistung von 4 bis 400 kW. Brennwertkessel oder Niedertemperaturkessel, die in dieser Zeit eher selten eingebaut wurden, sind von einem Austausch nicht betroffen. Auch Anlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung dürfen bleiben. Von der Austauschpflicht ausgenommen sind Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, die ihr Haus seit 1. Februar 2002 selbst bewohnen, sofern das Gebäude nicht mehr als 2 Wohnungen aufweist.
weitere Hinweise:
https://www.effizienzhaus-online.de/diese-heizungen-muessen-raus
Buderus hat geschrieben:
"Der Kessel G205 wurde mit der Regelgerät HS3220 geliefert und ist auf die Betriebsweise des Kessels G205 einzustellen. Es kann wahlweise mit dem Modul M004 für den Niedertemperaturbetrieb ( gleitend geregelt und außentemperaturgeführt) bestückt werden oder mit dem Modul M134 eine feste Kesseltemperatur eingestellt werden.
Fazit: Die Ausstattung des Regelgerätes HS3220 gibt die Betriebsweise als Niedertemperatur- oder Konstantkessel vor."
Heißt das, daß der Heizkessel G 205, wenn ich die Steuereinheit HS 3220 mit M004 anbringe, nicht nach den neuen Bestimmungen nach 30 Jahren ausgetauscht werden muß, weil er ja dann ein NIEDERTEMPERATURKESSEL wäre ?
Gasheizung