1.Nur Eigentümer können gefördert werden.
2. Bei Austausch der Ölheizung würde das MAP 45% Zuschuß gewähren. https://www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/heizen_mit_erneuerbaren_energien_node.html 3. Antrag vor Beginn der Maßnahme, möglichst noch 2020,
vermutlich werden die Mittel nächstes Jahr gekürzt.
h
Sehr geehrte HAUS&Co-Experten,
Ich werde voraussichtlich das Einfamilienhaus (BJ 1968) meiner Eltern in Ellwangen (Baden-Württemberg) innerhalb des nächsten halben Jahres übernehmen um dort mit meiner fünfköpfigen Familie zu wohnen. Es ist eine ca. 26 jährige Buderus-G115-Ölheizung verbaut. Ich möchte die Heizung durch ein Palletheizung ersetzen.
Hierzu folgende Fragen:
1) Wie unterscheiden sich die Fördermöglichkeiten vor und nach der Überschreibung der Immobilie auf mich?
2) Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
3) Bis zu welchem Termin muss ich die Förderung beantragen, um die Förderung noch mit Sicherheit zu erhalten?
Besten Dank für Ihre Informationen und viele Grüße
Pelletheizung