Nach unseren Kenntnisstand gibt es nur eine Förderung wenn es sich um eine Heizgerät mit Brennwertnutzung oder mit erneuerbaren Energien handelt. Da der Einbau eines Heizwertgerätes im Grunde eine veraltete Technik darstellt, welche über kurz oder lang verschwinden wird.
Wenn Sie alle bereits vorhanden Geräte gegen Geräte mit Brennwertutzung austauschen erhalten Sie für den Austausch zwischen 10-15% Zuschuss (KfW Programm 430. Für die Optimierung der jeweiligen Heizung einen Zuschuss von 30% (BAFA).
Die Umstellung der vorhandenen Ofenheizung auf eine Etagenheizung wird vermutlich auch mit 10-15% noch gefördert.
Mit freundlichen Gruß
Michael Berthel
PS: soviel wie es z.Zt. an Zuschüssen oder Förderungen gibt, war noch nicht da. Sie sollten großzügig zugreifen, denn das wird auf Dauer nicht so bleiben.
Ich habe ein Mehrfamilienhaus, Baujahr 1950 und bereits in 3 Wohnungen eine Heizwerttherme einbauen lassen. Nun möchte ich die letzte Etage (EG) mit einer Heizwerttherme ausstatten. Bisher wurde die Fläche mit 2 Gasöfen beheizt. Mit dem Kaminkehrer ist bereits abgeklärt, dass dies möglich ist und keine Brennwerttherme eingebaut werden muß. Gibt es hierfür eine Förderung?
Herr R. bei Fürth, 19.11.2016Gasheizung Fördermittelberatung