Für die Gasheizung genügt eine Kehrung im Jahr. Eine Feuerstelle für feste Brennstoffe wird je nach Benutzungshäufigkeit ein- bis viermal im Jahr gereinigt.
Gelegentlich betriebene Feuerstellen für feste Brennstoffe einmal, mehr als gelegentlich betriebene zweimal,regelmäßig in der Heizperiode benutzte Feuerstellen dreimal.
Das ganze ist in der KÜO Kehr-und Überprüfungsordnung geregelt.
Ich besitze ein Einfamilienhaus in Baden-Württemberg.
Der Kamin wird von der Gasheizung (und theoretisch auch von einen Holzofen) genutzt.
Der Schornsteinfeger kommt bei uns 3 mal jährlich:
2 mal für Kehr- und Überprüfungsarbeiten
1 mal für Messarbeiten und Abgaswegeprüfung.
Dabei entstehen Kosten von > 100 Euro jährlich.
zusätzlich alle 5 Jahre (bzw. wie ich erfahren ab 2013 2 mal in 7 Jahren) zur Feuerstättenschau.
Ich lese immer wieder dass nur 1 mal jährlich verpflichtend überprüft werden muss.
Kommt der Schornsteinfeger bei uns unnötig oft?
Gasheizung Kamin / Ofen