Fragen Sie bitte ihren Steuerberater oder ihr Finanzamt! Wer Beratung zu steuerlichen Sachverhalten gibt, macht sich strafbar.
Hilfreiche Antwort
Ich habe schon festgestellt, dass die Umsatzsteuer bei selbst genutztem Strom fällig wird. Dabei wird die Differenz aus Netto-Strompreis (Netz) und meinen Gestehungskosten mit 19 % gehaftet.
Die Einkommenssteuererhebung ist mir aber noch etwas unklar. Ich zahle auf den aus der Einspeisung genierten Betrag einen Prozentsatz (welchen?) auf meine Vergütung.
Wird die Einkommenssteuer auch auf den eigenverbrauchter Strom berechnet? Und dort zu welchem Prozentsatz? Demnach würde der eigen genutzte Strom ja zweimal versteuert werden, oder wo ist mein Betrachtungsfehler?
Ich hoffe Sie können mir einen Hinweis zur Problemlösung geben.
Photovoltaik