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Nicht verlegte Fliesen in Rechnung gestellt - was machen?

Bei meinen Eltern wurde das Bad behindertengerecht erneuert. Die Fliesen hat der Handwerker bei einer Firma seiner Wahl gekauft. Er hat einen Teil der Fliesen nach getaner Arbeit mitgenommen uns aber in Rechnung gestellt. Wir haben die genaue qm Zahl der mitgebrachten Fliesen errechnet. Er hat mehr abgerechnet als da waren und dementsprechend auch mehr beim Verlegen abgerechnet. Ist das rechtens? Muss er uns die fehlenden Fliesen wieder bringen bzw den nur gebrauchten qm Anteil in Rechnung stellen?

Frau N. bei Legden, 22.07.2020

Badezimmer Fliesen

Ich bin Maurer und Fliesenlegermeister. Wenn Ihr Badezimmer z.B. 20 qm Wandfliesen netto (effektive Fläche) hat, muss der Verleger wegen dem Verschnitt ca. 10% (abhängig von der Fliesengröße) mehr an Fliesen mitbringen. Es gibt zwei Möglichkeiten zur Berechnung beim Kunden. Entweder kalkuliert der Verleger das in seinen Preis pro qm fertig verlegt mit ein, oder er liefert die Fliesen entsprechend überschüssig und berechnet diese in der Rechnung. Beispiel zu s.o. - er liefert 22 qm und berechnet dieses Material, für die Verlegung rechnet er dann die 20 ab. Viele Fliesenleger schreiben aber in Ihrem Angebot einen Verlegepreis incl. der ausgesuchten Fliesen. Zum Beispiel eine Fliese, die 20 € kostet plus dem Verlegelohn incl. Kleber und Fugenmörtel würde dann z.B. 20+42 € kosten= 62€ / qm zuzgl. Mwst. Deshalb sollten Sie genau das Angebot prüfen, oder bei der Handwerkskammer prüfen lassen. Von den ca. 70000 angemeldeten Fliesenverlegebetrieben in Deutschland sind nur 20000 gelernte Fachbetriebe. Das erklärt dann auch Vieles, was unseren Berufsstand in Misskredit bringt. Schuld an der Misere ist übrigens die Politik, die ja im Jahr 2004 mit der Meisternovelle einige Berufe aus der Handwerksrolle gestrichen hat. Danach durfte sich jeder in dem Beruf selbständig machen, ohne jegliche Qualifikation. Seit diesem Frühjahr gibt es wieder den Meisterzwang, jedoch haben die Ungelernten weiterhin Bestandsschutz. Mein Rat: Lassen Sie sich den Gesellenbrief zeigen. Wenn er ihn nicht hat, schicken Sie ihn fort und suchen Sie nach einem Innungsbetrieb. Mit freundlichem Gruß Manfred Ehmann Maurer und Fliesenlegermeister - Betriebswirt

Frau N., 27.07.2020

Vielen Dank für ihre Antwort.

8 Hilfreiche Antwort

Die Fliesen sind Ihr Eigentum, also zurück verlangen.
Von den gekauften Fliesen ist aber bestimmt noch der Verschnitt abzuziehen.
Für die Verlegung darf aber nur die tatsächliche Fläche in m² berechnet werden.
Bitte positive Bewertung nicht vergessen!
Vielen Dank

Frau N., 27.07.2020

Die Rechnung habe ich von der Firma korrigieren lassen. Vielen Dank für Ihre Antwort.

2 Hilfreiche Antwort

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