Hallo, Umsatzsteuer ist keine zu zahlen, aber die Förderung muss als Einnahme verbucht werden.
Hilfreiche Antwort
In 2019 gab es eine staatliche Förderung des Landes BW für Batteriespeicher in Kombination mit Photovoltaikanlagen. Ich zahle monatlich Umsatzsteuer auf Eigenverbrauch und jährlich auch auf die Einspeisung.
Die Frage ist nun, ob auf die gewähre Förderung, die in 2020 gezahlt wurde
a) Umsatzsteuer fällig ist und
b) ob die bei der Gewinneremittlung anzusetzten ist -> hier als Kostenreduktion oder als Umsatz?
Photovoltaik