Hallo,
der Fußbodenaufbau im EG muss den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 erfüllen(Rmin=0,90(m²K)/W)). Das entspricht einem U-Wert von ca. 0,80 W/(m²K).
Wenn eine Fußbodenheizung eingebaut werden soll, gilt es bei der Auslegung zu beachten, dass gemäß DIN EN 1264 Teil 4 die Dämmung unter der Fußbodenheizung einen R-Wert von mindestens 1,25 (m²K)/W haben muss, das entspricht ca. 5cm Wärmedämmung WLG 040 bzw. 4,5 cm WLG 035.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing. (FH) Dirk Schwamborn
Folgende Frage:
Muss der Fußboden bei einem Neubau im Erdgeschoss der an einen unbeheizten Keller grenzt einen besonderen U- Wert haben?
Trockenbau Massivhaus