Die Austauschpflicht für 30 Jahre alte Heizungen ist für 1- und 2-Familienhäuser NICHT gültig. Vorsetzung hierfür ist:
a) der Besitzer wohnt selbst darin
b) ist min.
seit 02/2002 - Besitzer der Immobilie c) die Heizungsanlage erfüllt die Abgaswerte und ist NICHT austauschpflichtig.
Dann erhalten Sie die Förderungen, jedoch nicht für neue Ölheizungen bzw. neue Gasheizungen. Gefördert werden a) Gas-Brennwert mit Solarwärme b) Wärmepumpen c) Pellet. sowie Kombinationen aus a) b) und c). Wird ein 1-2-Familien - Haus verkauft und die Heizung ist älter als 30 Jahre alt, so ist der neue Besitzter verpflichtet innerhalb 24 Monaten eine neue Heizung zu installieren und erhält hierfür dann KEINE Förderung
Wir wohnen in unserem eigenen Einfamilienhaus (Baden Württemberg; Baujahr 1957). Die Ölzentralheizung mit Brauchwasser wurde 1989 installiert (Heizkörper).
Vor 5 Jahren wurde das Dach komplett neu gedeckt und gedämmt.
Erhalte ich bei einem Tausch der Heizung entsprechende Fördermittel (obwohl meine Heizung bereits über 30 Jahre alt ist).
Gasheizung Ölheizung Fördermittelberatung