Wenn die neue Anlage nicht innerhalb von 12 Monaten nach Errichtung der 1. Anlage errichtet wird, gilt sie als eigenständige Anlage. An der "Geschäftsform" ändert sich meines Erachtens nach nichts.
Problem: zum 1. Jan.2021 soll ein neues EEG gelten, das in endgültiger Form noch nicht vorliegt und daher auch noch nicht vom Bundestag verabschiedet werden konnte. Bevor ich eine endgültige Entscheidung zum Erwerb einer neuen PV-Anlage treffen würde, würde ich auf jeden Fall letztendlich warten, bis das EEG in Gänze bekannt. Hier könnte plötzlich was ganz anderes stehen. Haben hier diesbezüglich in den letzten 20 Jahren genug Erfahrung sammeln können; selten positive.
Ich bin im Besitz einer Solaranlage mit 8,775 kwp und möchte diese Anlage erweitern , die alte Anlage ist seid 04.2019 in Betrieb.
Unser Fachbetrieb sagt uns das der Zubau von 3.5 kwp als neue Anlage gilt. Darf ich zwei Solaranlagen betreiben auch wenn ich über 10 kwp komme. Oder wird das dann als gewerblicher Betrieb angesehen?
Photovoltaik
Danke die Antwort hat mir geholfen.