Hallo, bei der Anlagenzusammenfassung gibt es verschiedene Aspekte. Dass es sich um unterschiedliche Flurstücke handelt ist nicht unbedingt relevant da die beiden Grundstücke in räumlichen Zusammenhang stehen.
Ein Aspekt ist die Einspeisevergürung. Wenn die Inbetriebnahme mehr als ein Jahr auseinander liegt, dann gibt es keine Zusammenfassung. Bzgl. EEG Umlage ist der Fall klar, Volleinspeisung und Eigenverbrauch, keine Zusammenfassung, Anlage unter 10 kW keine EEG Umlage.Bei der Frage nach dem NA-Schutz gehe ich davon aus dass dieser nicht erforderlich ist. Wir hatten im letzten Jahr einen ähnlichen Fall. Auf einem Grundstück Bestandsanlage aus 2010 mit 7,36 kWp und Neuanlage mit 24,75 kWp. Aussage des Netzbetreibers: Hier wird nix zusammengefasst. Interessant kann da noch die Wechselrichterleistung werden, denn diese wird letztendlich ans Netz angeschlossen. Reden Sie mit Ihrem Netzbetreiber, der muss die Lösung akzeptieren.
Ich habe auf Grundstück 1 eine PV-Anlage mit 23,4kWp zur Volleinspeisung.
Geplant ist eine Eigenverbrauchs PV-Anlage kleiner 10kWp auf Grundstück 2.
Die beiden Grundstücke haben eigene Grundstücksnummern und sind von einer Öffentlichen Straße getrennt.
Auf Grundstück 2 ist kein eigener Hausanschluss vorhanden.
Von Grundstück 1 zu Grundstück 2 ist ein Kabel von Gebäude zu Gebäude gespannt.
Somit wäre für beide PV-Anlagen der Netzverknüpfungspunkt auf Grundstück 1.
Meine Frage ist nun, muss die Leistung der beiden PV-Anlagen zusammen gezählt werden oder sind das Eigenständige Anlagen?
Bei Überschreitung von 30kW müsste ich einen NA-Schutz nachrüsten, was mit erhöhtem Aufwand verbunden wäre.
Photovoltaik