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Bestandsimmobilie mit selbst installierter PV-Anlage erwerben: Abschreibung beim Finanzamt möglich?

Wir sind gerade dabei ein EFH (Innenausbau noch nicht ganz abgeschlossen) mit installierter PV-Anlage (9kwp) zu kaufen.
Der Eigentümer (selbständiger Elektromeister) hat sowohl die Immobilie als auch die PV-Anlage in Eigenleistung erbaut/installiert! Für die Anlage ist keine Rechnung vorhanden!
Der Wert der Anlage liegt, laut seiner Aussage bei 10.000€! Er besitzt seit Nov/2015 mit dem örtlichen Energieversorger einen Einspeisevertrag.
Nun folgende Frage: Ist eine Abschreibung beim Finanzamt überhaupt möglich? Wie stelle ich den Wert der Anlage fest?

Frau V. bei Mönchengladbach, 11.01.2017

Photovoltaik Energieberater Finanzierung

Sehr geehrter Steuersparer,

mit der PV-Anlage können Sie Einkommensteuer und Grunderwerbsteuer sparen.

Einkommensteuer:
Die Anlage ist abzuschreiben, wenn Sie Strom einspeisen und einen Gewinn erzielen (wollen). Der Abschreibungszeitraum einer neuen Anlage beträgt 20 Jahre und liegt daher erheblich unter dem einer Immobilie von meist 50 Jahren. Sie erhalten also einen sehr viel früheren Steuerrückfluss aus der AfA. Der Wert der Anlage darf aus dem Gesamtkaufpreis der Immobilie herausgerechnet werden. Bei einer relativ neuen Anlage ist auch die Wertfindung weitgehend unkritisch.

Grunderwerbsteuer:
Der Grunderwerbsteuer unterliegt nur der Wert der Immobilie und gleich gestellter Rechte. Wird mit einer PV-Anlage eingespeist, zählt diese als sog. Betriebsvorrichtung nicht zur Immobilie. Auch bei der Grunderwerbsteuer ist der zu findende Wert der PV-Anlage aus der Bemessungsgrundlage der Gru auszuscheiden. Sie zahlen keine Grunderwerbsteuer für die PV-Anlage.

Tipp:
Die Wertfindung der PV-Anlage sollte möglichst nachvollziehbar im notariellen Kaufvertrag erfolgen.

3 Hilfreiche Antwort

Sehr geehrter Fragesteller,

ob die Anlage abzugsfähig ist, sollten Sie mit Iherm Finanzamt bzw Steuerberater klären. GGF gründen sie dafür ein Gewerbe, dann sind auch die MWSt absetzungsfähig.
Der Wert der Photovoltaikanlage kann über den Einspeisevertrag gerechnet werden. Wieviel Ertrag ist in den restlichen Jahren (ausgehend von jetztigen Jahresertrag) noch zu realisieren? Davon ziehen sie die zu erwartenden Kosten ab, inklusive Amortisation.
Beispiel: Laufzeit Einspeisevertrag bis 2035. Jährlicher Ertrag ca 2000 €. Amortisation/a ca 555 € (in 18 Jahren abgeschrieben)
Der Gewinn läge über die verbleibenden 18 Jahre also bei 1445 x 18 = 26.010 €, wenn sie 10000 für die Anlage zahlen.
Sie müssen natürlich die echten Zahlen einsetzen.
Zweite Möglichkeit: Die Herstellerfirma der Module kann Ihnen einen Kostenanschlag für eine ähnlich konfigurierte Anlage erstellen, meist online möglich und ohne Kosten für Sie.

Mfg
M. wolf

1 Hilfreiche Antwort

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