Das kann von einem im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenen Elektrofachbetriebes beurteilt werden. Solange keine sicherheitstechnischen Bedenken bestehen, können auch alte Zählerschränke oder Zählertafeln in Betrieb bleiben. Eine Komplettsanierung der Elektroinstallation oder Leistungserhöhungen (E-Ladestationen, Wärmepumpen, Photovoltaik, usw.) können jedoch die Erneuerung einer älteren Zähleranlage erforderlich machen.
Hilfreiche AntwortAn wen kann ich mich richten um festzustellen, ob unser Zählerkasten noch den TAB entspricht?
Herr Z. bei Stuttgart, 24.03.2021Elektriker