Grundsätzlich geht das. Wir haben vor kurzem ein ähnliches Projekt umgesetzt. Neben einem Reihenendhaus sind die 5 Garagen der Nachbarn. Die Besitzer können Ihre Dächer mit 17 qm Dachläche und ohne Stromanschluss nicht sinnvoll nutzen. Deshalb haben sie der Nutzung durhc den Eigentümer des angrenzenden Enendhauses zugestimmt. Der Vertrag ist in dem Fall nur mündlich, kann aber auch schiftlich oder mit Eintrag ins Grundbuch sein. Das ist aber in der Regel kein Mietvertrag, da keine Miete bezahlt wird, der Nutzen ist zu gering.
Hilfreiche AntwortIch habe auf einem großen Garagendach meiner Mutter eine geeignete Dachfläche von ca.40qm Südausrichtung für eine PV-Anlage. Das Dach befindet sich allerdings nicht in meinem Besitz aber den erzeugten Strom würde ich für mein Haus nutzen wollen und dafür eine Leitung in meinen Zählerschrank verlegen. Ist dies ohne weiteres möglich ? Benötige ich hierzu einen Mietvertrag ? Wäre ich Betreiber der Anlage ?
Herr G. bei Offenburg, 05.04.2021Photovoltaik