Je nach Vereinbarung. Wartungskosten werden in den Nebenkostenabrechnung eh umgelegt, so das der Mieter am Ende eh die Kosten hat.
Hilfreiche Antwortwir sind im august letztes jahr in ein kleines häuschen zur miete eingezogen die wartung der ölheizung wurde märz-april durchgeführt vorher länger nicht mehr jetzt sollen wir die wrtung bezahlen ist dafür nicht der vermieter zuständig beim ersten mal mir kommt das etwas spanisch vor bitte um antwort vielen dank
Herr S. bei Leipzig, 21.04.2021Ölheizung