Die Frage ist: Wofür wird die Berechnung benötigt? Ein Handwerker sollte die VOB kennen.
Wird die Berechnung jedoch nur als Privatperson benötigt, um z.b. die Menge an Farbeimern zu berechnen, würde ich die Türen, egal welche Größe, übermessen.
Eine erschöpfende Antwort ist leider nicht möglich, da zu wenig Information in der Fragestellung steckt.
Ja liebe Kollegen, >2,5qm wird natürlich abgezogen, sofern man einen VOB oder BGB Vertrag, im Anschluss aufsetzen möchte.
LG
Ich habe in meinem Korridor 7 Türen.
Nun muss ich die Wandfläche dort berechnen: Kann man dabei die Fläche der Türen von der Wandfläche abziehen?
Malerarbeiten Türen