Bei deinen Bauamt in deiner Stadt. MfG
Hilfreiche AntwortEs geht um Hausdämmung. Aufgrund baulicher Besonderheiten (Grenzbau an Straße, zu geringer Dachüberstand) kann die Dämmung nicht in der erforderlichen Stärke gem. ESanMV bzw. GeG 2020 ausgeführt werden. Es ragt sonst auf die Strauße raus und der Verkehr kommt nicht mehr durch. Wo und wie und bei wem ist eine Ausnahmegenehmigung zu stellen?
Frau F. bei Otterwisch, 15.02.2022Dämmung