Guten Morgen. Diese Fördergelder (hier bis zu 50%) müssen nicht zurückgezahlt werden
Hilfreiche Antwort
Wir möchten unsere alte Ölheizung durch eine Pelletheizung ersetzen und dafür die staatlichen Fördergelder beantragen.
Müssen diese Fördergelder wieder zurückgezahlt werden?
Pelletheizung Fördermittelberatung