Nach der gesetzlichen Frist der 1BImSCHV müssen Heizgeräte von BJ 1.1.1985-31.12.1994 bis zum 31.12.2020 erneuert werden,dies träfe auf den Ortrand Heizeinsatz 4020 aus dem Bj 1991
bei Ihnen zu.Der Schornsteinfeger müßte die Heizungsanlage nach der jetzigen Rechtslage Ihre Anlage stilllegen.Ich empfehle Ihnen den Heizeinsatz,Nachheizkasten und Abgasrohre auszutauschen,für ein persönliches Gespräch bin ich zu erreichen
Muss ich meinen Ortrand Warmluftofeneinsatz mit Nachheizkasten aus dem Jahr 1991 jetzt tauschen, oder darf ich ihn weiter betreiben?
Herr J. bei Köthen, 17.02.2022Kamin / Ofen