Hallo,
hier meine Frage:
Habe seit 31.12.2011 eine 8,2 KW PV Anlage mit Eigenverbrauch auf dem Dach des Hauses meiner Tochter. Das Haus soll nun vermietet werden. Kann man die PV Anlage von Eigenverbrauch auf Volleinspeisung umstellen lassen?
Oder bei eventuellen Verkauf des Hauses, PV Anlage mit verkaufen möglich?
Danke im Voraus für Ihre Bemühungen!
Herr B.
bei Eichstätt,
26.02.2017
Photovoltaik
Energieberater
Hallo,
Volleinspeisung....Sie meinen das Sie es direkt ins Netz des Betreibers einspeisen und dafür Geld bekommen bzw. einen Zähler welchen man dann gegen rechnet....Richtig? Dies ist Grundsätzlich möglich, muss aber mit Ihrem Stromnetzbetreiber geklärt werden und auch verhandelt werden was diese für die Einspeisung bezahlen. Dies ist sehr unterschiedlich und wird nicht mehr subventioniert.
Viele Grüße,
Gerhard Able
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Hallo,
zu Ihrer ersten Frage: ja, aber...es gibt eine Empfehlung der Bundesnetzagentur, in der ein jederzeitiger Wechsel ausdrücklich erlaubt ist. Entscheidend ist immer der Netzbetreiber. Hier der Wortlaut der Empfehlung "Zwischen dem Eigenverbrauch und der Volleinspeisung kann die Anlagenbetreiberin bzw. der Anlagenbetreiber jahres-, monats-, tage-, stundenund ggf. auch minutenweise wechseln. Die Zeiträume des Eigenverbrauchs
sind dem Netzbetreiber jedoch vorher anzuzeigen. Zwischen Anlagenund Netzbetreiber ist hierfür eine angemessene Frist festzulegen; diese
muss gewährleisten, dass die Information dem Übertragungsnetzbetreiber spätestens im Zeitpunkt der Vortagesprognose nach § 1 Abs. 1 AusglMechAV, d. h. zwei Tage vor dem Tag der Erzeugung des Stroms, vorliegt.
Dies gilt vorbehaltlich anderweitiger Vorgaben der Bundesnetzagentur."
Zweite Frage: Eigenverbrauchsanlage aus dem Jahr 2011 sind nach dem Bestandsschutz von der EEG Umlage befreit. Bei einem Verkauf fällt dieser Bestandsschutz. Allerdings ist die Anlage kleiner 10 kW und somit von der Umlage befreit. Hier soll aber in 2017 evtl eine Neuregelung kommen.
Zudem funktioniert Eigenverbrauch nur, wenn die Person, der diese Anlage auch gehört, den Strom nutzt. Wenn Sie also das Haus verkaufen, kann der zukünftige Besitzer den Strom nur dann selber nutzen, wenn ihm die Anlage gehört.
Rechtlich ist es sowieso schwierig, ein Haus zu verkaufen und die Anlage aus dem Kauf auszuschließen, da sie mit dem neuen Besitzer ein Nutzungsrecht, was im Grundbuch eingetragen ist, vereinbaren. Angenommen, Ihr Käufer verkauft das Haus weiter, dann haben Sie keinen Zugriff mehr auf "Ihre" Anlage. Diesen Punkt sollten Sie mit dem Anwalt besprechen, der auch den Kaufvertrag aufsetzt.
Bitte beachten sie: ich bin kein Anwalt und deshalb ist meine Antwort nicht rechtssicher.
Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.
Viele Grüße
Jürgen Honold
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