Dito. Sie können hier nur eine Abrechnung erstellen: Aufwand der Instandsetzung minus Schadenersatz der Versicherung und das angeben. Den gesamten Schaden anzugeben und die Ersatzleistung der Versicherung anzugeben wäre ziemlich sicher Steuerhinterziehung. Ich hoffe mal, dass Sie die Gelegenheit genutzt haben die Anlage gemäß EEG zu erweitern.
Hilfreiche Antwort
Kann man Instandsetzungskosten, z.B. nach einem Blitzschlag, in der Abschreibung berücksichtigen?
Die Inbetriebnahme erfolgte 2011, der Blitzschlag war 2015 und verursachte Kosten von ca. 5000 € - die Kosten wurden größtenteils von der Versicherung erstattet.
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