Dies ist eine Frage, die Ihnen weniger der Heizungsbauer sondern eher der Verwalter beantworten kann. Neben allgemeingültigen Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches sind Sie im Rahmen Ihres Eigentumsanteils an die vertraglichen Bestimmungen der Gemeinschaft gebunden.
Aber:
Wenn Sie nachvollziehbar belegen können, dass ihre bestehende Heizungsanlage:
- unzuverlässig
- zu hohe Wartungs- und Betriebskosten
- unzulässige Betriebseigenschaften
aufweist, weisen sie unumstößlich auf akuten Handlungsbedarf hin und können in der nächsten Eigentümerveranstaltung entsprechend überzeugend argumentieren.
Hierzu kann ein sog. Heizungs-Check dienlich sein, den ein Heizungsfachmann objektiv für Sie erstellen kann.
Info: http://www.bosy-online.de/Optimierung_von_Heizungsanlagen/heizungscheck.pdf
R. Hofmann, Schleiting Anlagenbau GmbH, Düsseldorf
Welche Abstimmungsmehrheit ist bei Heizungserneuerung vorgeschrieben?
Herr M. 25.05.2016Gasheizung Heizkörper