Dazu fragen Sie bitte einen Steuerexperten
Hilfreiche Antwort
ich bin z.Z. leitender Angestellter, zum Jahresende schließt mein Betrieb. Aus dieser Schließung heraus erhalte ich im Jan 2018 eine Abfindung.
Ich plane nun sowohl als Steuersparmodell als auch als Abschreibungs- und Vermögensaufbau eine Bestands PV - Anlage, die schon seit 2012 am Netz ist, zu erwerben. Sind für so eine Bestandsanlage PV die gleichen steuerlichen Aspekte gültig?
Wenn nicht, welche Voraussetzungen muss so ein Objekt erfüllen um wieder in den vollen steuerlichen Vorteil zu gelangen?
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Photovoltaik Energieberater