Ich möchte mein Haus von aussen dämmen lassen. Ich habe an (Rockwool) Steinwolle, Steinplatten für die Wandisolierung von aussen gedacht. Ich bin aber jetzt nicht sicher, ob es nicht besser wäre, mit EPS zu isolieren? Ich bin auch darin unsicher, ob die Steinwolle keine Krebserreger beinhaltet, weil ich das in einem Test über Rockwoll Klemmrock gelesen habe. In Ungarn gibt es noch EPS mit Grafit. Darüber konnte ich aber in deutschen Seiten nichts finden, als würde es in Deutschland nicht benutzt. Benutzt man das in Deutschland? Bitte helfen sie mir, den richtigen Dämmstoff zu wählen. Vielen Dank im voraus!
Frau K.
27.07.2017
Dämmung
Ja das mit dem Dämmen ist so eine Sache. Wenn Sie es richtig machen möchten, sollten Sie sich erst einmal ausrechen lassen, welche Dämmstärke notwendig ist. Weil es da genau auf den Taupunkt ankommt wo der liegt. Weil Ihnen sonst vielleicht das Wasser aus Dämmung trofft.
Welches Material verwenden entscheidet Ihr Geldbeutel. Als Energieberater empfehle ich Steinwolle oder Holzfässer als Dämmstoff.
Sollten Sie noch Fragen haben einfach melden
Mit sonnigen Grüßen
W. Reitz
21
Hilfreiche Antwort
Mineralische Fasern werden als „möglicherweise krebserregend“ eingestuft. Hintergrund: Fasern aller Art sind bei entsprechender Länge, Durchmesser und Beständigkeit in der Lage, Krebs auszulösen.
Daher unterliegen Glaswollfasern den gesundheitlichen und arbeitsschutzrechtlichen Bewertungen, die die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 521) beziehungsweise die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) regelt.
Glaswolle oder Steinwolle darf nur verkauft oder weitergegeben werden, wenn sie außer Krebsverdacht steht. Dafür gibt es entsprechende Freizeichnungskriterien:
1) der sogenannte Kanzerogenitätsindex (Ki) der Glaswolle muss bei Ki größer gleich 40 liegen
2) der sogenannte Filamentdurchmesser muss größer als 3 µm, also nicht lungengängigsein
3) seit 1998 gilt zudem: Der Nachweis einer ausreichend hohen Biolöslichkeit, sprich: die Eigenschaft feinster Fasern, die im Körper von körpereigene Substanzen aufgelöst und abgebaut werden, der im Allgemeinen mit Tierversuch erbracht wird, muss vorliegen.
Ein Fasertyp wird dabei nur dann freigezeichnet, wenn die Halbwertzeit seiner Biolöslichkeit 40 Tage oder weniger beträgt.
9
Hilfreiche Antwort