Verpflichtet werden grundsätzlich Bauherren die nach der neusten Energieeinsparverordnung neu bauen oder sanieren.
Die Vorgaben erhalten Sie von Ihrem Statiker oder Energieberater.
Bei vermietetem Eigentum oder Eigentum zur selbst Nutzung gibt es grundsätzlich auch keine Verpflichtung, sondern eine Richtlinie die durch die EnEV vorgegeben wird.
Ist die Wärmeisolierung der obersten Geschossdecke verpflichtend?
Herr W. 02.10.2017Dach Dämmung