Heizkessel die 30 Jahre alt sind müssen bei einem Eigentümerwechsel bzw. in vermieteten Gebäuden ausgetauscht werden.
->§10 Pkt.1 EnEV
Gasheizung Bj. 92, muss die erneuert werden?
Herr R. 08.11.2017Gasheizung Energieberater
Heizkessel die 30 Jahre alt sind müssen bei einem Eigentümerwechsel bzw. in vermieteten Gebäuden ausgetauscht werden.
->§10 Pkt.1 EnEV
Dieser Gaskessel muss zunächst nicht getauscht werden, weil er noch keine 30 Jahre alt ist. Wenn er das Alter dann erreicht hat, darf er weiterhin betrieben werden, wenn er ein Niedertemperaturheizkessel ist (sprich Vorlauftemperaturregelung mit Außentemperaturfühler usw.). Dies muss man dann ggf. prüfen.
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