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PV-Mietanlage: Steuerfragen

Ich habe ein Angebot für ein Mietmodell (20 Jahre, Doppelhaushälfte, 2,3KWpeak, >80% Eigenverbrauch, <20% Einspeisung) einer PV-Anlage vorliegen. Angeblich kann ich als Betreiber z.B. vierteljährlich die Steuer zurückholen oder mit meiner allgemeinen Steuervorauszahlung verrechnen lassen. Wörtlich: 'Der Grundstückseigentümer ist Anlagenbetreiber der Solaranlage i.S.d.§5 Nr.2 EEG. Nach Inbetriebnahme ... stehen diesem sämtliche Rechte aus der Nutzung ... gemäß §19EEG zu. Stimmt das? Kann ich als Belastung demnach für 20 Jahre die Netto- Miete annehmen?

Herr S. bei Erlangen, 20.12.2017

Photovoltaik

Eine pv Anlage mit 2,3 kWp zu mieten ist so dämlich wie ein Auto für 1000 Euro zu finanzieren lass es bleiben dein Steuerberater wird mehr verlangen als die Anlage erwirtschaftet oder Kauf das Ding halt dann kannst du die Steuer ziehen

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