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Hilfreiche AntwortIhr Vermieter ist nicht verpflichtet das Dach zu Dämmen. Da Sie auch schon 13 Jahre dort wohnen, hat
er noch mehr Argumente.
Sie sollten sich allerdings einen Energieausweis zeigen lassen, den sollte er als Vermieter haben.
Bringt aber am Ende auch wenig Bewegung in die Sachlage der Dämmung, ausser der Wert wird komplett unterschritten.
Sie müssen abwegen, Kosten eines Umzuges, oder Kostenbeteiligung an der Dämmung der oberen Geschossdecke wäre ein Verhandlungsspielraum,
wenn Ihr Vermieter wie beschrieben ist. Normale Vermieter lassen bei anständiger Argumentation mit sich reden, wenn der Mieter sonst keine Probleme macht und die Miete immer Pünktlich gezahlt wird, hat auch der Vermieter ein Interesse daran, dass der Mieter zufrieden ist.
Die Kosten einer Dämmung der Oberen Geschoßdecke können nach meinen Erfahrungen nicht so teuer sein, dass es sich nicht lohnen wird.
Wenn er so ein Geizhals ist, machen Sie doch den Vorschlag einer Kostenbeteiligung, wenn er auf erstes Verlangen blockt.
Holen Sie sich einen Kostenvoranschlag vorher über die Kosten einer Dachgeschossdämmung um vorbereitet zu sein.
Wenn es in Bremen oder 50 km um Bremen ist, können wir das gerne übernehmen.
Nur wenn Sie mit dem Vermieter ins Gespräch gehen und er ein beschriebener Geizhals ist, sind Sie mit den Kosten schon vorbereitet.
Auch da gilt es mindestens drei Angebot einzuholen und ich würde einen Allroundhandwerker nehmen, der in der Tageszeitung annonciert und nicht unbedingt den Platzhirsch am Ort.
Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie mich gerne.
zu 1) häusliche Bäder sind i. d. R. keine Feuchträume, wenn sie in üblicher Weise benutzt werden. Damit ist erstmal prinzipiell keine Dampfbremes erforderlich. Wenn man auf Nummer sicher gehen will wäre ein Schutz der Deckenkonstruktion mit einer feuchtevariablen Dampfbremse eine Möglichkeit. Diese muss aber fachgerecht lückenlos und ohne Durchbrechungen verlegt sein... Prinzipiell gilt: Wenn im Bad Feuchtigkeit infolge Duschen/Baden anfällt, ist diese direkt anschließend durch Lüften nach außen abzulüften (nicht in die Wohnung!)
zu 2)Wenn sich über der Wohnung keine beheizten Räume befinden, so ist eine Dämmung von oben, sprich auf der Decke die deutlich bessere Lösung. Wenn darüber eine beheizte Wohnung ist, so besteht keine Notwendigkeit einer Dämmung.
zu 3)siehe 2)
zu 4) viele Möglichkeiten, hängt davon ab, was man will... begehbar, nicht begehbar, teilbegehbar, vorhandene Struktur eben, gewellt... tragfähig ...
ansonsten gilt: Planung funktioniert nur am Objekt mit den richtigen Unterlagen, nicht über das Internet. Dementsprechend können die hier gegebenen Informationen auch in Ihrem Einzelfall falsch oder fehlerhaft sein. Die Universallösung für alles und jedes gibt es leider (?) nicht...
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